Fahrer, die jahrelang Punkte und Fahrverbote durch falsche Angaben anderer Personen umgangen haben, stehen nun vor einer völlig neuen Realität. Deutschland hat ab dem 1. Juli 2026 neue Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingeführt, die für diese Art von Betrug Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro vorsehen. Diese Gesetzesänderung ist nicht nur eine innere Angelegenheit Deutschlands, sondern betrifft direkt auch Tausende kroatische Staatsbürger, die in Deutschland leben, arbeiten oder reisen.
Die Praxis, bekannt als "Punktehandel", war jahrelang weit verbreitet. Fahrer, die kurz vor dem Entzug der Fahrerlaubnis standen, was in Deutschland nach acht Punkten der Fall ist, suchten über Online-Plattformen oder Vermittler Personen, die bereit waren, gegen eine Geldzahlung die Verantwortung für die Ordnungswidrigkeit zu übernehmen. Der ADAC, der deutsche Automobilclub, hat lange darauf hingewiesen, dass diese Praxis das gesamte Sanktionssystem untergräbt und die Verkehrssicherheit in Frage stellt, und forderte eine rechtliche Regelung.
Strafe für alle Beteiligten
Das neue Gesetz verbietet nun ausdrücklich jede Täuschung der Behörden über die Identität des Fahrers. Die Verantwortung liegt nicht mehr nur bei dem, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, sondern auch bei der Person, die zugestimmt hat, die Schuld fälschlich zu übernehmen, sowie bei etwaigen Vermittlern dieser Absprache. Das bedeutet, dass auch private Absprachen innerhalb von Familien oder unter Freunden sanktioniert werden, nicht nur organisierte Agenturen, die solche Dienste angeboten haben.
Für kroatische Fahrer ist die Situation besonders ernst. Dank des europäischen Datenaustauschsystems (EUCARIS) können die deutschen Behörden leicht den Halter eines in Kroatien zugelassenen Fahrzeugs identifizieren und ihm eine Anhörung im Bußgeldverfahren an seine Adresse senden. Wenn der Halter dann versucht, fälschlich eine andere Person als Fahrer zu benennen, droht ihm eine Strafe, die deutlich höher sein kann als die ursprüngliche Geldbuße für die Verkehrsordnungswidrigkeit. Obwohl Punkte aus Deutschland derzeit nicht automatisch in die kroatischen Register übertragen werden, wird die Ordnungswidrigkeit im deutschen System erfasst, und der Fahrer kann auch ein Fahrverbot in diesem Land erhalten.
Breiterer Trend zur Verschärfung der Regeln in der EU
Dieser Schritt Deutschlands ist Teil eines breiteren Trends zur Verschärfung der Verkehrsregeln in der gesamten Europäischen Union. Es wurden bereits Regeln erlassen, nach denen schwerwiegende Fahrverbote, wie etwa für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 50 km/h, künftig in allen EU-Ländern anerkannt werden. In Frankreich beispielsweise gilt seit Ende 2025 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h oder mehr als Straftat, mit einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von 3.750 Euro.
Neben der Einführung strenger Strafen für falsche Fahrerangaben hat die Novelle der deutschen Straßenverkehrsordnung auch die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert. Diese Änderung wurde wegen der Überlastung der zuständigen Behörden eingeführt und zeigt den Fahrern, dass der Bußgeldbescheid auch mehrere Monate nach der Tat eintreffen kann. Die Botschaft der deutschen Behörden ist klar: Der Versuch, das Gesetz zu umgehen, lohnt sich nicht mehr, und die Strafe kann im schlimmsten Fall den Wert eines neuen Familienautos erreichen.