Der 12. August 2026 markiert den Beginn einer neuen Ära im Kampf der Europäischen Union gegen Verpackungsabfälle. Die ersten Änderungen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) treten in Kraft, ein umfangreiches Dokument mit 124 Seiten und 71 Artikeln, das in den kommenden Jahren die Alltagsgewohnheiten der Verbraucher und die Geschäftsmodelle von Unternehmen grundlegend verändern wird.
Die erste Welle von Änderungen bringt neue Beschränkungen für die Verwendung von PFAS, einer Gruppe schwer abbaubarer synthetischer Chemikalien, in Lebensmittelkontaktverpackungen mit sich. Diese Stoffe werden häufig in Take-away-Behältern, Fast-Food-Verpackungen, Mikrowellen-Popcorntüten und Pizzakartons verwendet, um Wasser und Fett abzuweisen, und werden mit Risiken wie Krebs und Leberschäden in Verbindung gebracht. Durch die Einschränkung ihrer Verwendung schützen die neuen Regeln sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt.
Das Ende leerer Kartons und neue Regeln für Online-Bestellungen
Eine der Änderungen, die Verbraucher fast sofort spüren werden, betrifft Online-Einkäufe. Es wird nicht mehr möglich sein, ein winziges Produkt zu bestellen und es in einer unverhältnismäßig großen Box zu erhalten. Die allgemeine Regel besagt, dass der Leerraum in der Verpackung 50 Prozent nicht überschreiten darf, wobei auch mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor gefüllter Raum als leer gilt. Obwohl die Verordnung in Kraft getreten ist, werden die technischen Kriterien für die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen erst ab 2030 angewendet.
Ab heute ändert sich auch die Definition von Verpackung selbst. Kaffee- und Teekapseln sowie bestimmte Getränkebeutel werden nun offiziell als Verpackung eingestuft. Dies hat Auswirkungen auf die Herstellerverantwortung, die Abfallbewirtschaftung am Ende des Produktlebenszyklus und die Information der Verbraucher über die ordnungsgemäße Entsorgung.
Was uns in Gastronomie und Geschäften erwartet
Gastronomiebetriebe müssen ihre Verpackungen nicht sofort ändern, aber es stehen erhebliche Anpassungen bevor. Ab dem 1. Januar 2027 sind sie verpflichtet, Kunden die Nutzung eigener Behälter, wie Plastikdosen für Speisen, ohne zusätzliche Gebühr zu gestatten. Zwei Jahre später, 2028, müssen sie selbst Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten.
Eine große Wende folgt am 1. Januar 2030, wenn in der Gastronomie ein Verbot bestimmter Einweg-Plastikverpackungen in Kraft tritt. Dazu gehören Ketchup-, Salz-, Öl-, Essig- und Zuckerbeutel sowie Einweg-Kaffeekapseln. Das gleiche Verbot gilt nicht für Haushalte, sodass Verbraucher diese Produkte weiterhin für den persönlichen Gebrauch kaufen können. Ab 2030 wird auch Plastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse in Mengen unter 1,5 Kilogramm eingeschränkt, einschließlich Plastikschalen und -tüten in Supermärkten.
Pfand von 10 Cent und Verlust von 100 Euro pro Jahr
Eine der greifbarsten Änderungen für Verbraucher wird die Einführung eines Pfandsystems für Einweg-Plastik- und Metallbehälter sein. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Kroatien, müssen dies spätestens bis 2029 einführen. Das System gilt für Dosen, Plastikflaschen und Tetrapaks mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, mit dem Ziel, bis 2029 90 Prozent der Getränkeverpackungen zu sammeln.
Obwohl die europäische Verordnung keinen genauen Betrag vorschreibt, hat Spanien bereits 2022 ein System mit einem Pfand von mindestens 10 Cent pro Flasche oder Dose genehmigt. Das bedeutet, dass ein Erfrischungsgetränk für 2 Euro dann 2,10 Euro kosten wird, wobei der Pfandbetrag bei Rückgabe der Verpackung an den dafür vorgesehenen Stellen erstattet wird. Die Nichtrückgabe von Verpackungen hat keine Sanktionen zur Folge, aber der Verbraucher verliert das Pfand. Wenn jemand jährlich tausend Flaschen kauft und nicht zurückgibt, beträgt der Verlust 100 Euro.
Warnungen vor steigenden Preisen und ehrgeizige Ziele
Supermärkte, Hersteller und die Gastronomie warnen bereits, dass die Kosten für die Anpassung an die neuen Anforderungen teilweise auf die Endverbraucher abgewälzt werden. Die Änderungen werden voraussichtlich mehr Schwierigkeiten bei Unternehmen als bei Bürgern verursachen, da die Verordnung die Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Verpackungsabfälle verändert. Bis 2028 wird auch eine gemeinsame europäische Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt, einschließlich QR-Codes mit Informationen zur Wiederverwendung und Rückgabestellen.
Laut Eurostat wurden 2023 in der EU 177,8 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf erzeugt. Ziel ist es, diese Menge bis 2030 um 5 Prozent gegenüber 2018 zu reduzieren, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent. Das ultimative Ziel ist es, dass bis 2030 fast alle Verpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sind.